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www.literaturkommission.lwl.org | Grundsätze - Literaturkommission für Westfalen - 23.02.2019 URL: https://www.literaturkommission.lwl.org/de/schwerpunkte/literaturarchiv/grundsaetze/
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit rund 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

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Westfälisches Literaturarchiv

Arbeitsgrundsätze

1. Grundsätze für ein  Westfälisches Literaturarchiv

Das Westfälische Literaturarchiv hat die Aufgabe, literarische Nachlässe einer vorgegebenen Wertigkeit und von gesamtwestfälischer Bedeutung zu übernehmen, zu erschließen, zu erforschen und zugänglich zu machen. Die Archivierung der Bestände erfolgt im LWL-Archivamt für Westfalen. Das Westfälische Literaturarchiv wird arbeitsteilig vom LWL-Archivamt für Westfalen - Archiv LWL - und der LWL-Literaturkommission für Westfalen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe betreut. Das Archivamt steuert das archivfachliche Wissen sowie seine Erfahrungen aus jahrzehntelanger Tätigkeit im Bereich der regionalen Archivpflege bei, die Literaturkommission bringt ihre Kenntnis der westfälischen Literaturgeschichte der Vergangenheit und der Gegenwart sowie ihre Kontakte zu Autoren und Autorenverbänden mit ein. Die Erfüllung dieser gemeinsamen Aufgabe setzt eine enge Zusammenarbeit und klare Kompetenzaufteilungen zwischen beiden Dienststellen voraus.

2. Gemeinsame Aufgaben des LWL-Archivamts für Westfalen und der LWL-Literaturkommission für Westfalen

2.1. Eine Expertengruppe von Vertretern der Literaturkommission und des Archivamts prüft literarische Nachlässe aus Westfalen auf ihre Archivwürdigkeit und die Zweckmäßigkeit einer Verwahrung im Archivamt für Westfalen. Das Ergebnis der Beratungen führt zu einer Archivierungsempfehlung. Grundlage der Prüfung ist die Aufnahme der Autoren in das von der Literaturkommission herausgegebene "Westfälische Autorenlexikon".

2.2. Nach Sichtung der Nachlässe entscheidet die Expertengruppe, ob und in welchem Umfang die Nachlässe übernommen werden können. Nachlassteile, die keinen Bezug zum Werk oder zur Person des Nachlassers und keine kulturhistorischen Anschlüsse vermitteln, werden in der Regel nicht übernommen.

2.3. Voraussetzung der Übernahme eines Nachlasses ist das Bestehen eines gültigen Deposital-, Kauf- oder Schenkungsvertrages.

2.4. Die Übernahme des Nachlasses erfolgt in Abstimmung mit der Literaturkommission durch das LWL-Archivamt für Westfalen.

3. Aufgaben der LWL-Literaturkommission für Westfalen

3.1. Die Literaturkommission stellt die Kontakte zu potentiellen Nachlassgebern her.

3.2. Die Literaturkommission übernimmt - auch in Verbindung mit dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) und den Literaturbüros in Westfalen - die Funktion einer Informations- und Clearing-Stelle in allen mit westfälischen Dichternachlässen zusammenhängenden Fragen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe entwickelt die Literaturkommission im Laufe der Zeit ein vollständiges Nachlasskataster für westfälische Dichternachlässe.

3.3. Die Literaturkommission kümmert sich um die wissenschaftliche Erforschung der Nachlässe. Sie benutzt ihre Publikationsorgane einschließlich Internet, um die Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen.

3.4. Die Literaturkommission kooperiert eng mit bestimmten Museen, z.B. mit dem Westfälischen Literaturmuseum Haus Nottbeck, bei der Präsentation von Nachlassteilen. Soweit Archivalien ausgestellt werden sollen, vgl. Ziff. 4.2.

3.5. Die Literaturkommission unterstützt das Westfälische Archivamt bei der Erschließung der Nachlässe, d.h. bei der Ordnung, Verzeichnung und Findbucherstellung.

4. Aufgaben des LWL-Archivamts für  Westfalen

4.1. Die Erschließung der Nachlässe, d.h. die Ordnung, Verzeichnung und Findbucherstellung, wird vom LWL-Archivamt für Westfalen mit fachlicher Unterstützung der Literaturkommission durchgeführt. Die Arbeitsergebnisse werden publiziert.

4.2. Das LWL-Archivamt entscheidet, welche konservatorischen Maßnahmen im Rahmen der Bestandserhaltung durchzuführen sind. Es ist auch verantwortlich für die sachgerechte Behandlung von Nachlassteilen bei Ausstellungen u.ä.

4.3. Die Benutzung der Bestände des Westfälischen Literaturarchivs erfolgt im LWL-Archivamt für Westfalen. Dafür gilt die Benutzerordnung des LWL-Archivamts für Westfalen - Archiv LWL -, sofern nicht andere vertragliche Regelungen (vgl. Ziffer 2.3.) getroffen worden sind.

Rickmer Kießling, Katharina Tiemann (LWL-Archivamt für Westfalen)
Dr. Jochen Grywatsch, Dr. Walter Gödden (LWL-Literaturkommission für Westfalen)

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Link zum Westfälischen Literaturarchiv auf der offiziellen Homepage der Archive in Nordrhein-Westfalen +

Link zum Westfälischen Literaturarchiv auf der offiziellen Hompepage der Archive in Nordrhein-Westfalen

Kontakt

LWL-Literaturkommission für Westfalen
Salzstr. 38
Erbdrostenhof
48143 Münster

Ansprechpartner:
Dr. Jochen Grywatsch
Tel.: 0251/591-4681
Fax: 0251/591-6713
E-Mail: Jochen.Grywatsch@lwl.org


LWL-Archivamt für Westfalen
Jahnstr. 26
48133 Münster

Ansprechpartnerinnen:
Katharina Tiemann
Tel.: 0251/591-5778
Fax: 0251/591-269
E-Mail: LWL-Archivamt@lwl.org

Eleonore Sent
Tel.: 0251/591-3896
E-Mail: eleonore.sent@lwl.org

Link zur Homepage des Archivamts

Anfahrt und Kontaktformular

Link zur Datenbank westfälischer Literaturnachlässe +

Literarische Nachlässe in westfälischen Archiven

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